Gemeinsam stark

Die SHG ist, wie viele andere Schweizerische Patientenorganisationen, Mitglied von AGILE.CH, der Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe. Über AGILE.CH nimmt die SHG auch Einfluss auf politische Prozesse und Meinungsbildungen, z.B. wenn es um IV-Renten oder Gleichstellung von Behinderten geht.

Die SHG wird via AGILE.CH vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gemäss Art. 74 des IV-Gesetzes für ihre Leistungen subventioniert. Die Beiträge sind in der Jahresrechnung der SHG ersichtlich.

Ableismus - wenn Normvorstellungen diskriminieren

In unseren westlichen Gesellschaften werden die individuellen Fähigkeiten der Menschen sehr hoch bewertet. Fähig sein ist die Norm. Fähig sein heisst, sich selbständig zu bewegen, zu kommunizieren und zu arbeiten. Wer dazu nicht in der Lage ist, läuft Gefahr, diskriminiert oder sogar ausgegrenzt zu werden. Das nennt man Ableismus. AGILE.CH untersucht in der Ausgabe 4/21 von 'Behinderung & Politik' die vielen Facetten und negativen Auswirkungen des Ableismus.

Invalideneinkommen 

Bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades einer Person mit Einschränkung gehen die Sozialversicherungsämter bisher von einem Medianlohn aus, der sich auf Löhne von Personen ohne Einschränkungen abstützt. Dies ist ungerecht und entspricht nicht der Realität. In der Praxis verdienen erwerbstätige Menschen mit einer IV-Rente rund 15 % weniger wie Nichtbehinderte. Die führt zu tiefen Invaliditätsgraden und damit zu tieferen Renten. Behinderten-Organisationen, Gewerkschaften und die Organisation Versicherte Schweiz haben deshalb eine gemeinsame Erklärung an die Presse abgegeben im Hinblick auf die Urteilsberatung des Bundesgerichts vom 17.11.2021 in dieser Sache. Sie hoffen, dass das Bundesgericht zugunsten der betroffenen Menschen entscheidet.

Hier der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung:

Sexuelle Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderung

AGILE.CH hat am 26.8.21 die nachstehende Medienmitteilung publiziert und auf einen Event vom 31.8.21 in Bern hingewiesen

Neue Vorstandsmitglieder bei AGILE.CH sowie eine neue Bereichsleiterin für Gleichstellung und Sozialpolitik

Hier die Beiträge von AGILE.CH vom 29.4. und 4.5.2021

Inwieweit hat man gegenüber der IV eine Schadenminderungspflicht?

AGILE.CH ist der Frage nachgegangen. Hier das Resultat der Recherchen.

Richtlinien der SAMW übergehen die Menschen mit Behinderungen

Leider wurden die Organisationen, die sich für die Rechte der Menschen mit Einschränkungen einsetzen, wieder einmal übergangen. Die SAMW (Schweiz. Akademie der Medizinischen Wissenschaften) hat ein Positionspapier herausgegeben, bei dem die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt worden sind. Es geht um die Triage in den Intensivabteilungen der Spitäler für Corona-Patienten. AGILE.CH und Inclusion Handicap werden sich nun dafür einsetzen, dass die Richtlinien überarbeitet werden im Sinne der int. Behindertenrechts-Konvention.